AGB Fotobox-Verleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH für Fotobox-Verleih
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH:
(1) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde unsere AGB akzeptiert.
(2) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH und den Mietern.
(3) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
(4) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(5) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Nördlingen, soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2. Mietgegenstand
(1) Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH vermietet Fotoautomaten (auch Photobooth-System genannt) in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Über die Internetseite www.salsa-donauwoerth.de können die Gäste nach Eingabe des Codes auch in digitaler Form auf Bilder zugreifen.
(3) In Abstimmung mit der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

3. Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

4. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.
Sie überweisen nach Erhalt unserer Abschlagsrechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die Terminreservierungsgebühr auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Terminreservierungsgebühr für den Kunden fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

5. Lieferung
Der im Auftrag bzw. in der Rechnung angegebene Liefertermin/ Abholtermin, ist verbindlich. Die Gesamtsumme ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Die Mietung des Photobooth-Systems ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.
Das Photobooth-System benötigt eine Stellfläche von ca. 50 x 50 cm. Für einen angemessen Spaß ohne Enge ist mindestens ein Platz von ca. 2 x 2 m (5 x 5 m bei Outdoor) einzuplanen. Eine separat abgesichert abgesicherter Stromanschluss (230V, 16 Amp.) muss unmittelbar in der Nähe des Photobooth-Systems sein. Ein Standortwechsel des Photobooth-Systems während des Events ist ausgeschlossen.
Der Mieter sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort zum Be- und Entladen und für einen kostenlosen Parkplatz für das Fahrzeug des Vermieters inklusive Anhänger am Veranstaltungsort. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Er kümmert sich weiterhin um evtl. anfallende Zufahrts- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Sollte die direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort nicht möglich sein, der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei sein, oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Mieter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen der Fotobox zur Verfügung stehen.

6. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Sofern der Mieter zu diesem Zeitpunkt nicht selbst anwesend sein kann, kann er einen kompetenten Ansprechpartner benennen, mit diesem dann kurz vor Mietbeginn die Übergabe stattfindet. Dem Vermieter ist vor dem Aufbau des Photobooth-Systems ein fester Standplatz zuzuteilen. Das Photobooth-System ist dort zu belassen, wo es durch den Vermieter aufgestellt wurde. Ein eigenmächtiges Bewegen des Photobooth-Systems ist nicht gestattet. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Photobooth-Aufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter, für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen, die sich aus einer auf diese Weisen ausgelöste Lichtveränderung ergeben, können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.

7. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von € 50,00 an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

8. Kündigung / Rücktritt
Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
bis zu 16 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50%,
bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 75% der Gesamtsumme,
innerhalb der letzten acht Wochen in voller Höhe.
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Photobooth-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Photobooth-Systems versuchen wir, defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir während der Vermietung von höherer Gewalt ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung an den Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Terminreservierungsgebühr zurück.

9. Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt:
(1) Das Photobooth-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Das Photobooth-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(3) Das Photobooth-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(4) Änderungen am System vorzunehmen, Daten vom System zu laden oder Datenträger anzuschließen. (Daten werden ausschließlich vom Vermieter vom System geladen und dem Mieter zur Verfügung gestellt.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Photobooth-System abzustellen oder sie in die Photobooth einzuführen.
(5) Das Photobooth-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH.

11. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an der gemieteten Fotobox und weiterer Mietgegenstände durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden,-seine Gäste oder Dritte, entstehen. Das gilt auch für nutzungsfreie Zeiten und nachts. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:
- die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
- bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten - Gutachterkosten
- Wertminderung (technisch & merkantil)
- sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
- Personenschäden
- Höhere Gewalt
- für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

12. Haftung des Vermieters
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

13. Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben verstehen sich die Preise inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.
(2) Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
(5) 7 Tage nach Vertragsabschluss wird die Terminreservierungsgebühr als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens bis zwei Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt 100% der Gesamtsumme mit Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.

14. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH Am Spitzigen Berg 7, 86609 Donauwörth, Tel.: 0176 630 98 496, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH, Am Spitzigen Berg 7, 86609 Donauwörth, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) /erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

15. Sonstige Bestimmungen
(1) Anwendbares Recht
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
(5) Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH veröffentlicht gelegentlich Fotos und Videos, z.B. auf ihrer Web- oder Facebookseite, von den jeweiligen Veranstaltungen für Referenz und Werbezwecke. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen unterliegt dem Persönlichkeitsrecht. Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH behält sich das Recht vor, Vorgefertigte Einwilligungserklärungen auszulegen und durch wiederkehrende sichtbare Schilder auf die Foto- und Videoaufzeichnung aufmerksam zu machen.
(6) Die Tanzschule ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor, während oder nach einer Veranstaltung in einer ihr frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung von Visitenkarten, Auslegen von Flyern / Plakaten Aufstellen von Rollups / Bannern) zur Kundenneugewinnung zu machen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.