Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH für DJ-Service, Animation und Auftritt
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter finden auf folgendes Leistungsangebot der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH Anwendung:
- Bereitstellung eines DJ,
- Bereitstellung eines DJ inklusive Licht- und Musikanlage,
- Bereitstellung eines Tanzlehrers für einen Tanzkurs oder Animation,
- Bereitstellung von Tänzern für einen Auftritt.
Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH bietet die zuvor beschriebenen Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter oder Mitveranstalter.
Durch die Beauftragung der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH zu einer und/oder mehrerer der genannten Leistungen erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden Bedingungen als Grundlage für die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung(en) an. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Sitz der Tanzschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Sitz der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH ist 86609 Donauwörth, Am Spitzigen Berg 7. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten für Bereitstellung eines DJ, Bereitstellung eines DJ inklusive Licht- und Musikanlage, Bereitstellung eines Tanzlehrers für einen Tanzkurs oder Animation, Bereitstellung von Tänzern für einen Auftritt.
2. Angebote, Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
Über das Formular auf der Internetseite der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH oder mündlich fragt der Auftraggeber ein Angebot an. Nachdem der Auftraggeber das Angebot angenommen hat, wird ihm an seine von ihm während des Angebot-Anfrage-Vorgangs angegebenen E-Mail-Adresse eine Rechnung übersandt, die den Vertragsschluss bestätigt und in der die genauen Kontendetails für die Überweisung des vereinbarten Honorars angegeben sind. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH eine entsprechende Auftragsbestätigung oder Rechnung in Textform an den Auftraggeber sendet.
7 Tage nach Vertragsabschluss wird die Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH ist berechtigt 100% der Gesamtsumme mit Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Der Termin wird erst nach Erhalt der Anzahlung für den Kunden fix gebucht.
Das Honorar wird auch dann voll erhoben, wenn der Auftraggeber den Auftrag storniert. Unabhängig davon aus welchem Grund die Stornierung erfolgt, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, das volle Honorar zu zahlen. Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH ist auch nicht verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu einem anderen Tag oder zu einer anderen Uhrzeit als der vereinbarten zu erbringen.
3. Stornierungen seitens der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH
Sollte der DJ, Tanzlehrer oder Künstler erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, versucht die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Gelingt dies nicht, erstattet die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH das gezahlte Honorar. Darüber hinaus können keinerlei Forderungen, wie z.B. Schadensersatz gegen die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH erhoben werden.
4. Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH in voller Höhe schadensersatzpflichtig, sollte die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH dafür von dritter Seite belangt werden.
5. Verpflegung, Übernachtung des DJ, Tanzlehrers oder Künstlers
Der DJ, Tanzlehrer oder Künstler und seine Begleitpersonen (Aufbauhilfe, Assistenz im Tanzkurs) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollten DJ, Tanzlehrer oder Künstler und seine Begleitpersonen die Kosten für ihre Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Befindet sich der Veranstaltungsort über 80 km vom Sitz der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH (einfache Strecke) entfernt, stellt der Veranstalter dem DJ, Tanzlehrer oder Künstler ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie mind. 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer kostenlos zur Verfügung.
6. Anfahrt / Parkmöglichkeiten
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort zum Be- und Entladen und für einen kostenlosen DJ-Parkplatz für das Fahrzeug inklusive Anhänger am Veranstaltungsort. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Er kümmert sich weiterhin um evtl. anfallende Zufahrts- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
Sollte die direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort nicht möglich sein, der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei sein, oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ-Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
7. Gewährleistung eines geeigneten Standortes für die Technik der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte dem DJ am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes Arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Das ausgemachte Honorar ist dennoch zu zahlen.
Der Veranstalter stellt einen separat abgesicherten Stromanschluss (230V, 16 Amp.) in unmittelbarer Nähe des DJ-Standorts zur Verfügung. Bei einem wiederholten Stromausfall - egal warum - kann die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH zum Schutz ihrer Anlage ihre Dienstleistung sofort einstellen.
Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ-Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gegessen wird.
8. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH verursacht worden ist.
Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler. Die Haftung liegt alleine beim Veranstalter.
Sobald die Technik der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Auftraggeber bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn Dritte den Schaden verursachen.
Sofern die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, ist die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH berechtigt, ihr Programm zu unterbrechen und eventuell zu beenden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
9. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH Am Spitzigen Berg 7, 86609 Donauwörth, Tel.: 0176 630 98 496, E-Mail:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH, Am Spitzigen Berg 7, 86609 Donauwörth, E-Mail:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) /erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Sonstige Bestimmungen.
Datenschutz: Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH gespeichert werden.
Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH veröffentlicht gelegentlich Fotos und Videos, z.B. auf ihrer Web- oder Facebookseite, von den jeweiligen Veranstaltungen für Referenz und Werbezwecke. Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen unterliegt dem Persönlichkeitsrecht. Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH behält sich das Recht vor, Vorgefertigte Einwilligungserklärungen auszulegen und durch wiederkehrende sichtbare Schilder auf die Foto- und Videoaufzeichnung aufmerksam zu machen.
Die Tanzschule ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor, während oder nach einer Veranstaltung in einer ihr frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung von Visitenkarten, Auslegen von Flyern / Plakaten Aufstellen von Rollups / Bannern) zur Kundenneugewinnung zu machen.
Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftritts oder des Unterrichts und dessen Inhalt obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ, Tanzlehrer oder Künstler.
Die Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH überträgt dem Auftraggeber das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Websites, etc.) für oben angeführte Veranstaltung die Namen Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH, Erland und DJ Erland zu veröffentlichen.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12. Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen der Tanzschule SALSA IN DONAUWÖRTH und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen) Anwendung.